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   VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15   

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VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15 (https://dejure.org/2016,42930)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.09.2016 - 1 A 5/15 (https://dejure.org/2016,42930)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. September 2016 - 1 A 5/15 (https://dejure.org/2016,42930)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Wenn diese Gefahr besteht, kann einer zusätzlichen - flankierenden - Anfechtungsklage gegen den Drittbescheid das Rechtsschutzbedürfnis nicht abgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64-79, Rn. 24).

    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 16. Januar 1986 - 3 C 37/83 -, Rn. 55 ff.; Urteil v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, Rn. 19; Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, Rn. 77, alle juris).

    Eine einmal erhaltene Planposition stellt damit keinen unentziehbaren Besitzstand dar, sondern steht unter dem Vorbehalt laufender Überprüfung (BVerfG, Beschluss v. 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, Rn. 10; BVerwG, Urteil v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, Rn. 21, beide juris; Würtenberger/Altschwager, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHG, Rn. 28).

    Eine solche Vorzugsstellung wäre im Gegenteil mit dem Krankenhausplanungsrecht unvereinbar, sie würde die hergebrachte Krankenhauslandschaft zementieren und Neubewerbern die Aussicht auf Marktzugang nehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ; so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64-79, Rn. 40).

    Sobald die erlangte Planposition des Dritten zugleich von einem Konkurrenten beansprucht wird und angefochten worden ist, ist das Vertrauen des Plankrankenhauses in die Konkurrenzlosigkeit seiner Rechtsstellung zerstört (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64-79, Rn. 21).

    Zudem ist die Planposition eines Krankenhauses ohnehin kein unentziehbarer Besitzstand, sondern steht unter dem Vorbehalt fortlaufender Überprüfung (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64-79, Rn. 21).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Die Bevorzugung von Schwerpunktkrankenhäusern für die Aufnahme einer geriatrischen Fachrichtung in den Krankenhausplan führe zu einer Bevorzugung größerer Häuser, ein genereller Rechtssatz, dass größere Häuser mit einem umfassenden Leistungsangebot zu bevorzugen seien, lasse sich dem KHG jedoch nicht entnehmen und wäre auch verfassungsrechtlich unzulässig (BVerfGt, Beschluss vom 4. März 2004, NJW 2004, 1648).

    Die hier maßgeblichen Kriterien der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterliegen als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 26. März 1981 - 3 C 134/79 -, Rn. 60 ff.; BVerfG, Kammerbeschluss v. 04. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, Rn. 22, beide juris).

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die von dem Krankenhaus angebotenen Betten zusätzlich notwendig sind, um den in seinem Einzugsbereich aktuell vorhandenen Bettenbedarf zu decken, sondern auch dann, wenn ein Krankenhaus neben oder anstelle eines anderen Krankenhauses, das bereits in den Krankenhausplan aufgenommen ist, geeignet wäre, den fiktiv vorhandenen Bedarf zu decken (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 04. März 2004 - 1 BvR 88/00 -, Rn. 26 mwN juris).

    Eine solche Vorzugsstellung wäre im Gegenteil mit dem Krankenhausplanungsrecht unvereinbar, sie würde die hergebrachte Krankenhauslandschaft zementieren und Neubewerbern die Aussicht auf Marktzugang nehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ; so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64-79, Rn. 40).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 16. Januar 1986 - 3 C 37/83 -, Rn. 55 ff.; Urteil v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, Rn. 19; Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, Rn. 77, alle juris).

    Vielmehr kommt ihm die Qualität einer innerdienstlichen Weisung gegenüber der über die Feststellung entscheidenden Behörde zu (BVerwG, Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 13; VGH Mannheim, Urteil v. 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 26, beide juris).

    Hat die Klägerin danach mangels Unterdeckung an Betten und teilstationären Plätzen in der Geriatrie keinen Anspruch auf Aufnahme der beiden von ihr betriebenen Kliniken mit dem Fachbereich Geriatrie in dem Krankenhausplan auf der ersten Stufe, so betrifft ihr Klagebegehren im Übrigen ihren ggf. aufgrund einer Ermessensreduzierung bestehenden, gebundenen Aufnahmeanspruch auf der zweiten Entscheidungsstufe bzw. jedenfalls ihren Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des dem Beklagten nach § 8 Abs. 2 S. 2 KHG eingeräumten Auswahlermessens (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 31; VGH Mannheim, Urteil v. 12. Februar 2013 - 9 S 1968/11 -, Rn. 53 mwN, beide juris).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Ist keine Auswahl notwendig, weil die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt, so kann die Feststellung der Planaufnahme nicht verweigert werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 16. Januar 1986 - 3 C 37/83 -, Rn. 55 ff.; Urteil v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, Rn. 19; Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, Rn. 77, alle juris).

    Der Krankenhausplan eines Landes stellt dabei keine Rechtsnorm mit Außenwirkung dar (BVerfG, Beschluss v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, Rn. 76; OVG Münster, Beschl. v. 06. Dezember 2011 - 13 A 1402/11 -, Rn. 6, beide juris).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Wegen dieser tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Nachprüfung prognostischer Feststellungen und Schätzungen hat sich das Gericht auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Behörde von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 1985 - 3 C 41.84 -, juris, Rn. 39, vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, juris, Rn. 56, und vom 26. März 1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 , juris, Rn.87f; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2015 - 13 A 1725/14 -, Rn. 123, juris).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Eine einmal erhaltene Planposition stellt damit keinen unentziehbaren Besitzstand dar, sondern steht unter dem Vorbehalt laufender Überprüfung (BVerfG, Beschluss v. 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, Rn. 10; BVerwG, Urteil v. 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, Rn. 21, beide juris; Würtenberger/Altschwager, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHG, Rn. 28).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Wegen dieser tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Nachprüfung prognostischer Feststellungen und Schätzungen hat sich das Gericht auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Behörde von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 1985 - 3 C 41.84 -, juris, Rn. 39, vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, juris, Rn. 56, und vom 26. März 1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 , juris, Rn.87f; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2015 - 13 A 1725/14 -, Rn. 123, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Soweit nämlich - wie in Schleswig-Holstein - in den Krankenhausgesetzen der Länder spezialgesetzliche Regelungen zur (Teil-) Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fehlen, ist § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, in der jeweiligen länderrechtlichen Regelung, in Schleswig-Holstein § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG SH, die Ermächtigungsgrundlage zur Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan (so Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 29/98 - , juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 - , NVwZ-RR 2002, 507 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 - , MedR 2008, 166 ff .; nach Auffassung des OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025/88 -, NVwZ-RR 1991, 573 (573); ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 5 B 5/05 - , GesR 2007, 32 (33) ; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 - juris - soll allerdings § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG Rechtsgrundlage für eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan sein).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Hat die Klägerin danach mangels Unterdeckung an Betten und teilstationären Plätzen in der Geriatrie keinen Anspruch auf Aufnahme der beiden von ihr betriebenen Kliniken mit dem Fachbereich Geriatrie in dem Krankenhausplan auf der ersten Stufe, so betrifft ihr Klagebegehren im Übrigen ihren ggf. aufgrund einer Ermessensreduzierung bestehenden, gebundenen Aufnahmeanspruch auf der zweiten Entscheidungsstufe bzw. jedenfalls ihren Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des dem Beklagten nach § 8 Abs. 2 S. 2 KHG eingeräumten Auswahlermessens (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 14. April 2011 - 3 C 17/10 -, Rn. 31; VGH Mannheim, Urteil v. 12. Februar 2013 - 9 S 1968/11 -, Rn. 53 mwN, beide juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
    Deshalb hat die Bedarfsfeststellung fachlich strukturiert (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 B 17/11 -, juris, Rn. 4f.) zu erfolgen und muss in räumlicher Hinsicht den örtlichen Gegebenheiten und regionalen Bedarfsstrukturen Rechnung tragen.
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Nichtaufnahme einer als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1725/14

    Ausweisung von zusätzlichen Betten und Plätzen für die Fachabteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1990 - 7 A 10025/88

    Landeskrankenhausplan; Krankenhaus in privater Trägerschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 29/98
  • VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 5515/96
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 6.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

  • BVerwG, 08.04.2015 - 1 A 7.15

    Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen rechtskraftfähige verfahrensbeendende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 13 A 1402/11

    Beurteilung der Befriedigung eines vorhandenen Bedarfs durch ein Krankenhaus auf

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